Freitag, 16. Januar 2009

Was kann nachträglich gedämmt werden?

Mauerwerk
Die Dämmmaßnahme ist kurzfristig und in der Regel ohne Gerüst und Baustelleneinrichtung durchführbar. Aufwändige und kostspielige Vorarbeiten an der Bausubstanz sind nicht notwendig. Entweder werden Einschäum- oder Einblaslöcher in die Kreuzfugen der Wände gebohrt oder Steine aus dem Mauerwerk entnommen. Hierdurch können auch schwer zugängliche Bereiche der Hohlraumschicht erreicht und gleichmäßig ausgefüllt werden. Nach dem Dämmvorgang können die Löcher problemlos verfugt oder entnommene Steine wieder eingesetzt werden.



Dach und Decke
Bei der nachträglichen Dämmung einer Geschoßdecke werden 2-3 Bretter vom Dachboden aus der Fußbodendielung entnommen. Dann wird das Dämmmaterial in die Gefache eingebracht. Nach dem Dämmvorgang werden die entnommenen Dielen wieder eingesetzt



Lüftungs- und Leitungsschächte
Bestehende Versorgungsschächte können nachträglich mit Rockwool Granulat gefüllt werden. Die nichtbrennbare Steinwolle mit einem Schmelzpunkt >1000°C nach DIN 4102 kann die Brandausbreitung über den Versorgungsschacht in weitere Geschosse verhindern.



Gewölbedecken und Kirchenkuppeln
Die Problemfelder der klassischen Dämmung mit Platten oder Bahnen sind beispielsweise Gewölbedecken in Kirchen, gekrümmte Saal- und Altbaudecken. Speziell für diese Bereiche hat die Deutsche Rockwool die Sprühklebetechnik für das Einblas-Dämmsystem entwickelt. Mit dieser Technik kann die Dämmung selbst bei Konstruktionen mit einer Neigung bis zu 80% abrutschsicher, gleichmäßig und fugenlos aufgebracht werden.quelle:trotherm.de


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